Hausordnung

HausordnungEine Hausordnung ist eine vom Vermieter festgelegte Vorschrift welche das Zusammenleben der einzelnen Parteien miteinander regeln soll. Es gibt für jede Art von Gebäuden die Möglichkeit einer Hausordnung. Es dürfen keine Paragraphen drin enthalten sein da es nur privatrechtliche Vorschriften sind.

In Deutschland ist es nicht zwingen erforderlich in einem für Besucher zugänglichen Gebäuden die Hausordnung auszuhängen oder kenntlich zu machen. Anders sieht es aber gemäß dem § 21 Abs. 5 WEG aus, denn dort wird festgelegt, dass es in Gebäuden die dem Wohnungseigentumsgesetz unterliegen das Aufstellen einer Hausordnung Pflicht ist. Die Hausordnung gilt ab dem Moment, indem sie ausgehändigt wird. Sie kann direkt beim Mietvertrag beiliegen oder wird später nachgereicht. Wenn keine Hausordnung ausgehändigt wurde, gelten bis eine zugestellt wird die Regeln und Pflichten des Mietvertrages.

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Gilt eine Hausordnung für alle?

Ja das tut sie. Die Mieter in einem Mehrfamilienhaus müssen sich zwingend an die vorgegebene Hausordnung halten. Leider nehmen viele Mieter die Hausordnung beim Einzug nur bedingt oder kaum zur Kenntnis. Meistens passiert dieses erst, wenn es Streit wegen der Nichteinhaltung gibt. In der Hausordnung werden die Rechte aber auch die Pflichten von Mietern verankert. Diese werden von dem Vermieter aufgestellt und festgelegt. Ein Vermieter kann die Hausordnung auch im Nachhinein noch abändern. Nur bei Werkswohnungen oder Wohnungsbaugenossenschaften haben die Mieter manchmal ein Mitbestimmungsrecht. Ein Mieter muss sich auch an die Hausordnung halten, wenn diese nur im Hausflur aushängt oder er sie separat bekommen hat und sie nicht an den Mietvertrag an gehangen war. Denn ohne eine gemeinsame Reglung für ein Zusammenleben funktioniert es in einem Mehrfamilienhaus nicht. Die Einhaltung der Nachtruhe ist auch ohne eine vertragliche Festlegung in der Hausordnung gültig. Da sie auch im normalen Gesetz verankert ist.

Hat es Konsequenzen sollte man sich nicht an die Hausordnung halten?

Ja es kann zu Konsequenzen führen. Normalerweise werden kleine oder einmalige Verstöße nur von den Vermietern mit einer Abmahnung bestraft. Es kann aber bei wiederholten Verstößen zu einer Kündigung kommen. Diese Kündigung ist dann auch rechtsgültig.

Was regelt die Hausordnung?

Bei einem Mehrfamilienhaus werden unter anderem die Ruhezeiten und die Regelung für die Treppenhausreinigung festgelegt. Es können aber auch folgende Dinge enthalten sein:

  • Gartennutzung
  • Nutzung von Gemeinschaftsräumen zum Beispiel Waschraum, Dachboden
  • Tierhaltung
  • Schneeräumdienst
  • Unterstellen von Fahrrädern
  • Sicherheitsaspekte, wie das verschließen von Türen oder das freihalten von Fluchtwegen.

Außerdem können besondere Eigenheiten von Mietobjekten geregelt werden. Wenn in seltenen Fällen bspw. ein gemeinsamer Pool oder Kraftraum (eher in gehobeneren Mietobjekten) enthalten sind, kann auch hier die Nutzung festgelegt werden.

Dürfen Vermieter alles bestimmen?

Nein dürfen sie nicht. Vermieter haben zwar eine gewisse Ordnungsmacht was sie festlegen dürfen, aber sie dürfen keine Persönlichkeits- und Gestaltungsrechte vorgeben oder sie sogar einschränken. Ebenso darf der Vermieter nicht in der Hausordnung festlegen, dass ein Mieter Arbeitstätigkeiten verrichten soll. Auch dürfen keine Pflichten drin stehen die den Mieter dann mit Haftungsfragen in Konflikt bringen. Wenn der Vermieter Dinge regeln möchte, wie zum Beispiel das renovieren der Wohnung vor dem ausziehen, müssen diese in dem Mietvertrag aufgeführt werden und nicht in der Hausordnung. Auch darf nicht in der Hausordnung stehen, dass der Mieter sich generell an Reparaturkosten beteiligen soll / muss oder festlegen wann ein Mieter Besuch erhalten darf.

Wo gibt es überall Hausordnungen?

Es gibt sie in

  • Mehrfamilienhäusern und Wohnblocks
  • Kirchen und Sakralgebäuden
  • Schulen und Kindergärten
  • Schwimmbädern und Sporthallen und Öffentlichen Gebäuden
  • Kinos und Gaststätten
  • Supermärkten
  • Bahnhöfen und bei Flughäfen dort aber nur in den Empfangsgebäuden
  • Bürogebäuden und Fabriken

Jede Hausordnung ist auf das jeweilige Gebäude angefertigt worden, wie der Inhaber oder Vermieter es möchte.