Baukindergeld: Wer bekommt es und was soll es bringen?

Werden die Mieten wegen des Baukindergelds bald günstiger?
Wird das Baukindergeld die Situation auf dem Mietmarkt entspannen?

Ein Haus mieten oder Bauen? Diese Frage stellen sich viele Bürger in Deutschland. Noch in diesem Jahr soll das Baukindergeld kommen und die Idee dahinter ist auch gar nicht schlecht: Familien und Alleinerziehenden mit Kindern soll es leichter gemacht werden, Wohneigentum zu erwerben. Doch welche Voraussetzungen gibt es und was bringt das Baukindergeld wirklich?

Das Baukindergeld: Die Pläne der Bundesregierung

Noch in diesem Herbst soll das Baukindergeld beschlossen werden. Familien haben dann die Möglichkeit, sich ihren Hausbau oder Hauskauf vom Staat fördern zu lassen: 1200 Euro pro Kind und Jahr kann man dann bekommen. Allerdings längstens für einen Zeitraum von 10 Jahren. Macht immerhin stattliche 12.000 Euro, die man in den Erwerb oder Bau des Eigenheims bei einem Kind stecken kann. Hat man drei Kinder, sind es schon 36.000 Euro, die insgesamt zusätzlich dazu kommen. 

Aber nicht alle Familien kommen in den Genuss des Baukindergelds.

Baukindergeld bekommen doch nicht alle

Es wird wohl einige Ausnahmen bei dem Baukindergeld geben. So wird die Förderung nur dann gezahlt werden, wenn es sich um den Ersterwerb einer Immobilie handelt. Wer bereits Wohneigentum hat – und sei es auch nur eine kleine Ein-Zimmerwohnung – der wird kein Baukindergeld bekommen. 

Daneben wird es auch eine Grenze beim Einkommen geben: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen (Achtung: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen ist nicht identisch mit dem Brutto-Einkommen, sondern liegt darunter) darf nicht höher als 75.000 Euro pro Jahr sein. Familien können allerdings noch Kinderfreibeträge geltend machen. Pro Kind und Jahr sind das noch einmal 15.000 Euro zusätzlich. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen einer Familie mit drei Kindern liegt also bei 120.000 Euro pro Jahr. 

Die kurzzeitig anvisierte Obergrenze von 120 Quadratmetern hat nun aber doch keinen Einlass ins Gesetz gefunden. Konkret heißt das, dass auch Wohnungen und Häuser, die deutlich größer sind, eine Förderung vom Staat bekommen können. 

Weiterer Knackpunkt bei der Förderung: Familien, die das Baukindergeld beantragen möchten, müssen einen Eigenkapitalanteil von 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises aufbringen. Das kann eine ganz erhebliche Summe sein, die nicht von jeder Familie aufgebracht werden kann. 

Gibt es eine Altersgrenze für Kinder?

Aktuell ist noch nicht ganz klar, ob die Bundesregierung eine Altersgrenze für die Kinder einführen möchte. Es wird jedoch darüber spekuliert, dass der Bezug des Baukindergeldes an den Bezug von Kindergeld gekoppelt sein könnte. Bedeutet: So lange das Kind Kindergeld erhält, kann die Familie auch mit dem Baukindergeld planen. Ob die Regelungen für das Kindergeld (aktuell bekommt jedes Kind bis zu einem Alter von 18 Jahren Kindergeld, unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zu einem Alter von 25 Jahren) geändert werden, ist unklar. 

Profitieren alle gleichermaßen vom Baukindergeld?

Einige Politiker befürchten, dass das Baukindergeld den Wohnungsmarkt noch weiter anheizen könnte. Die Überlegung ist dabei: Wenn Familien mehr Geld zur Verfügung haben, könnten findige Bauunternehmer auf die Idee kommen, ihre Preise nach oben anzupassen. Denn Familien können sich dank des Baukindergelds nun ja mehr leisten. Somit würde aber der Effekt verpuffen. Aber schlimmer noch: Familien, die kein Baukindergeld bekommen, würden sogar schlechter gestellt werden. Wenn Die Bauunternehmer die Preise anheben, rückt der Erwerb oder Bau einer eigenen Immobilie noch weiter in den Hintergrund.

Nehmen wir nur einmal das Beispiel einer Familie, die nicht die geforderten 20 bis 30 Prozent Eigenkapital aufbringen kann. Diese Familie bekommt kein Baukindergeld und muss nun auch noch die Kosten für die gestiegenen Preise des Bauunternehmers bestreiten. Somit würden gerade finanziell schwächere Familien vom Baukindergeld benachteiligt werden und sich unter diesem Voraussetzungen wohl kein Wohneigentum leisten können. Das Baukindergeld hätte damit genau den gegenteiligen Effekt als geplant. 

 

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