Auf dieser Seite steht unser unbefristeter Mietvertrag als Muster und Vorlage zur Verfügung. Der Download ist vollständig kostenlos und an keinerlei Gegenleistungen gebunden. Wir verzichten vollständig auf „Zwangsnewsletter“, wie sie bei anderen Webseiten zu finden sind. Unser Ziel ist es ihnen so schnell und einfach wie möglich, das Muster für unbefristete Mietverträge zur Verfügung zu stellen. Zudem informieren wir ihm Rahmen dieses Artikels rund um das Thema unbefristeter Mietvertrag.
Unbefristeter Mietvertrag: Download
Wir bieten kostenlos einen Mietvertrag als Muster an. Diese kann für Sie als Vorlage dienen. Sie können sie frei verwenden, verändern und nach eigenen Vorstellungen anpassen. Dies alles ist selbstverständlich kostenlos.
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Ein unbefristeter Mietvertrag im Überblick
Der unbefristete Mietvertrag ist in aller Regel die Form des Mietvertrags, den die meisten Bürger und Bewohner von Mietobjekten kennen. Anders ausgedrückt ist am Durchschnitt gemessen ein unbefristeter Mietvertrag der „normale“ Mietvertrag. Hierbei wird im Mietvertrag kein definiertes Ende des Mietvertrag angegeben. Im Gegenteil, oft wird explizit auf die unbefristete Natur des Vertrag hingewiesen. Dadurch ist kein geplantes Ende gegeben und der Name vollständig erklärt, er ist für unbefristete Zeit gültig. Ebenfalls in den meisten Fällen gelten für Mieter und Vermieter weitestgehend einheitliche Kündigungsfristen. Ein Mieter hat meist eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Nachdem diese abgelaufen ist, muss er die Wohnung wie im Mietvertrag vereinbart übergeben haben. Hin und wieder werden allerdings noch ein paar Tage Karenzzeit gewährt.
Der Vermieter hingegen hat eine eher variable Kündigungsfrist. Diese richtet sich stark nach der Dauer des Mietverhältnisses. Je länger der Mietvertrag besteht, also desto länger der Mieter das Mietobjekt bewohnt, desto länger wird die Kündigungsfrist für den Vermieter. Sie beträgt etwa 3 bis 9 Monate. Zudem muss der Vermieter einen vom Gesetz anerkannten Kündigungsgrund vorbringen können. Ein typisches Beispiel aus der Praxis ist der „Eigenbedarf“. Letzteres ist vor allem dann häufiger ein Problem für Mieter, wenn die Wohnung oder das Haus durch Privatleute vermietet wird oder die Vermieter sogar mit im Mietobjekt wohnen. Hier kann das Vermieter sehr einfach von der Option „Eigenbedarf“ gebrauch machen. Handelt es sich hingegen gegen größere Bauten mit vielen Mietwohnungen, vielleicht sogar von einer Betreibergesellschaft vermietet, ist das Problem deutlich geringer. Zugegeben, dies ist jedoch nicht unbedingt spezifisch wenn ein unbefristeter Mietvertrag vorliegt.