Einheitsmietvertrag

EinheitsmietvertragEs gibt immer wieder Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Diese könne aber sehr gut vermieden werden, wenn beide einen Einheitsmietvertrag unterschreiben. Da hier alles drin festgelegt ist und somit direkt für Klarheit sorgt. Es ist nicht erforderlich, dass man einen Mietvertrag schriftlich festhält. Man kann diesen auch nur mündlich festlegen. Nur ist diese Variante nicht ratsam. Es könnte so im Nachhinein zu Unstimmigkeiten kommen und daraus können Streitigkeiten entstehen die im schlimmsten Fall vor Gericht landen. Dies kann aber vermieden werde durch einen Mietvertrag, in dem alle wichtigen Punkte aufgezeichnet sind. Vor dem unterschreiben sollte der Mieter alle Punkte durchlesen, wie bei jedem Vertrag. Wichtig ist es, dass vor dem Unterschreiben alle offenen Fragen geklärt werden. Es empfiehlt sich auch die Hausordnung an den Einheitsmietvertrag anzuhängen.

Welche Angaben gehören in einen Einheitsmietvertrag?

Es muss der Beginn des Mietvertrages drin stehen und bei befristeten Mietverträgen auch das Mietende sowie Kündigungsfristen. Natürlich auch die Höhe der Miete sowie die Nebenkosten. Wenn eine Kaution bezahlt werden soll, muss auch diese in dem Mietvertrag mit drin stehen. Bei einem Einheitsmietvertrag kann man bei den meisten Vordrucken eine ganze Reihe an Nebenkosten auswählen. Vor allem, wenn es um den Bereich der Vorauszahlungen geht, sollte man unbedingt alle Nebenkosten auflisten und genau aufschlüsseln. Denn die Nebenkosten sind der häufigste Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Je genauer diese aufgeschlüsselt sind, umso weniger Streitigkeiten gibt es hinterher.

Natürlich dürfen auch auf keinen Fall die Daten der Beteiligten fehlen. Sowie die Bankdaten zum Abbuchen der Miete oder die Bankdaten des Vermieters für die Überweisung. Wichtig sind auch Angaben wie die qm der Wohnung und die Anzahl der Räume. Sind noch Keller oder Parkplätze dabei, müssen diese auch im Mietvertrag aufgeführt sein. Können Garten, Dachboden oder Waschkeller gemeinschaftlich genutzt werden, ist dies auch mit anzugeben.

Zusätzliche Angaben im Einheitsmietvertrag

Es sollte festgelegt werden wie die Wohnung bei Einzug und auch beim Ausziehen vorzufinden ist. So ist der Mieter im Voraus schon informiert, ob er die Wohnung renoviert oder unrenoviert übergeben bekommt und die Wohnung bei Auszug gegebenenfalls renovieren muss. Es bietet sich auch Punkte wie Winterdienst und Tierhaltung aufzuführen. Gerade die Tierhaltung führt oft zu Streitigkeiten. Der Vermieter sollte sich vorab informieren, was er verbieten darf und was er eventuell sogar dulden muss, da es auch hier schon Gerichtsurteile gab. Wird eine Wohnung mit Möbeln vermietet, sollten diese auch aufgelistet werden und festgehalten werden, was mit diesen bei Auszug passieren soll / darf.

Fazit zum Einheitsmietvertrag

Je intensiver und ausführlicher Mieter und Vermieter sich zeit nehmen um den Einheitsmietvertrag auszufüllen, desto größer ist die Chance, dass sich beide Parteien während des bestehenden Mietverhältnisses gut verstehen. Deswegen ist es auch sehr wichtig die Regelungen und Kostenaufstellung der Nebenkosten so genau wie möglich aufzuschlüsseln und anzuzeigen. Die Nebenkosten errechnen sich im Normalfall nach den qm der Wohnfläche und oder nach Personenzahl. Hier sei gesagt das es sich in einem Mehrfamilienhaus oft als sinnvoller gezeigt hat, die Nebenkosten nach dieser Art aufzuschlüsseln. Gemeint ist hiermit das zum Beispiel die Heizkosten nach den qm zu berechnen und den Wasserverbrauch wiederum nach der Personenzahl. Da die Räume ja nur einmal geheizt werden und alle Personen haben was davon. Beim Wasserverbrauch ist es so, dass dieser bei mehr Personen pro Wohnung höher ist. Durch so eine Regelung im Einheitsmietvertrag kann es vermieden, dass es zu Streitigkeiten zwischen den einzelnen Mietparteien kommt.