Gewerblicher Mietvertrag

Gewerblicher MietvertragEin gewerblicher Mietvertrag ist im allgemeinen die Bezeichnung für einen Vertrag, welcher sich auf beispielsweiße Grundstücke, Ladenlokale oder aber Büroräume bezieht, welcher einer wirtschaftlichen Tätigkeit dient.

 Jeder, der eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder aber ausüben möchte darf einen gewerblichen Mietvertrag unterschreiben.

Was gilt für einen solchen Mietvertrag?

Ein gewerblicher Mietvertrag ist eine Besonderheit, denn hier können die zwei Parteien die Gestaltung des Vertrages selbst entscheiden. Viele Auflagen, die zum Schutze privater Mieter existieren und an Vermieter gestellt werden, kommen hier nicht zum tragen. Der Gesetzgeber sieht im wirtschaftlichen Umfeld beide Parteien als mündig genug an, um die Vertragsdetails zu gestalten. Sicher gibt es auch hier Grenzen, aber im Vergleich zu privaten Mietverträgen über Wohnraum sind diese deutlich weiter gesteckt.

Für ein Mietobjekt Kaution stellen?

Die Kaution wird in jedem normalen Mietvertrag mit aufgeführt, auch ein gewerblicher Mietvertrag stellt hier keine Ausnahme dar. Immerhin möchte sich ein Vermieter auch dann absichern, wenn er mit einem wirtschaftlich geführten Unternehmen arbeitet. Auch hier gibt es Risiken, auch wenn diese anders gelagert sind. Eine Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit sind bspw. ein solches Risiko.

Gewerblicher Mietvertrag – Worauf muss ich achten?

Ein gewerblicher Mietvertrag ist auch ein Vertrag und man sollte auch hier auf einige Dinge achten. Dazu gehören unter anderem:

  • Die Lage und das Baujahr des zu mietendes Objektes
  • Die Ausstattung des Mietobjektes, darunter fallen unter anderem die Sanitäranlagen
  • Betriebskosten des zu mietenden Objektes
  • Die Mietfläche des Objektes
  • Umgebung dazu gehören unter anderem Parkplätze und öffentliche Verkehrsmittel

 

Tipps zum Abschluss

Bei Abschluss ist wichtig, dass Klarheit zwischen den Parteien herrscht. Ein gewerblicher Mietvertrag wird oftmals von einem Hausverwalter gegengezeichnet, daher ist eine Vollmacht des Eigentümers notwendig. Auf Seite des Mieters sollte ein gewerbliches Vorhaben auch umgesetzt werden, denn ein gewerblicher Mietvertrag wird von beiden aus wirtschaftlichem Interesse geschlossen. Eine Kalkulation bzgl. Der Miete sollte in jedem Fall vorab erstellt werden.

Zu diesen geregelten Klarheiten sollten folgende Punkte gehören:

Mietobjekt, wie sieht das Objekt aus, gibt es Nebenräume oder aber ein Lager?
Der Mietzweck, also wozu wird das Mietobjekt gemietet?
Die Mietzeit ist der gewerbliche Mietvertrag befristet oder aber unbefristet?
Und der Mietzins, sprich wie hoch ist die Miete für das Mietobjekt?

Gibt es gegebenenfalls eine Staffelmiete?

Ein gewerblicher Mietvertrag wird oft befristet abgeschlossen. Meistens ist die erste Periode immer recht kurz, so können beide Seiten „schnuppern“. Bei der Verlängerung schließt man dann aber oft einen Vertrag für mehrere Jahre.

Ist der Vertrag auf unbestimmte, unbefristete, Zeit geschlossen, so Bedarf die Beendigung eine Kündigung durch den Mieter oder den Vermieter, hier unterscheidet sich ein gewerblicher Mietvertrag nicht von anderen Verträgen.

Mietübergabe Protokoll

In einem Mietübergabe Protokoll wird genau dokumentiert an wen das Mietobjekt übergeben wird. Des Weiteren werden eventuell vorhandene Mängel dokumentiert. Auch die aktuellen Zählerstände wie beispielsweiße Gas oder aber Strom können und werden protokolliert.

Sollten Mängel in dem Mietobjekt vorhanden sein, so kann man diese auch in den gewerblichen Mietvertrag reinschreiben lassen, und wer sich um die Beseitigung der entsprechenden Mängel kümmert.

Sollte sich der Mieter selber um die Beseitigung kümmern, so muss der Eigentümer dem Mieter eine gewisse Zeit einräumen damit die Mängel beseitigt werden können.

Es ist darauf zu achten, dass auf dem Mietübergabe Protokoll von beiden Seiten eine gültige Unterschrift drauf ist, da das Protokoll sonst nicht rechtskräftig ist.

Zusammenfassung

  • Jeder der einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht ist in der Lage einen gewerblichen Mietvertrag zu unterschrieben.
  • Für ein Mietobjekt ist es üblich eine Kaution welche im festgesetzt ist zu zahlen, hier unterscheidet sich ein gewerblicher Mietvertrag nicht von anderen Mietverträgen
  • Personen und Eigenkapitel muss vorhanden sein, um einen gewerblichen Mietvertrag zu unterschreiben
  • Mietübergabe Protokoll (mit beider Parteien gültige Unterschrift) anfertigen