Pachtvertrag

Pachtvertrag
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In verschiedenen Bereichen des wirtschaftlichen Lebens begegnen uns Mietverträge. Viele Firmen und Unternehmen besitzen die Geschäfts- oder auch Büroräume nicht selbst. Stattdessen werden diese angemietet. Gegen einen bestimmten monatlichen Betrag werden unter bestimmten Bedingungen, die im schriftlichen Mietvertrag vereinbart werden, die Räume überlassen. Das ist bspw. in Bürokomplexen der Fall. Anders sieht es zum Beispiel der der Gastronomie oder auch der Landwirtschaft aus. Hier spricht man von der sogenannten Pacht, dies es ermöglicht auch die „Früchte“ aus der verpachteten Sache zu ziehen. Die Namensgebung stammt natürlich aus dem Ackerbau, trifft aber auch bei der Gastronomie den Nagel auf den Kopf. Wir bieten auf dieser Seite einen Pachtvertrag als Muster an.

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Der Pachtvertrag steht über die folgenden Links für Sie bereit. Er kann kostenlos in verschiedenen Dateiformaten heruntergeladen werden. Beachten Sie jedoch bitte, das wir hier nur inhaltliche Inspiration anbieten. Die Verwendung erfolgt auf eigene Gefahr.








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Pachtvertrag vs Mietvertrag

Ein großer Unterschied ist, dass ein Pachtvertrag im Gegensatz zum Mietvertrag nicht nur Sachen oder Gegenstände, sondern auch über Rechte geschlossen werden kann. Es können also bspw. theoretisch die Rechte an einem Kunstwerk verpachtet werden. Der Pachtvertrag erlaubt es dann dem Pächter ausdrücklich, die sogenannten „Früchte“ aus der Sache bzw. den Rechten zu ziehen. Diese Begrifflichkeit hat ihre Wurzeln in der Landwirtschaft und der Landpacht. Im Kern ist die Aussage jedoch auf alle Pachtverhältnisse übertragbar. Der Pachtvertrag erlaubt dem Pächter ausdrücklich, den wirtschaftlichen Nutzen der gepachteten Sache voll auszuschöpfen und den Gewinn „einzufahren“.

Ein weiterer Unterschied, der sich aus dem Recht der Gewinnerzielung ergibt, ist die Abrechnung. Eine monatliche Miete wird fest vereinbart. Bei einem Pachtvertrag hingegen können auch die monatlichen Erträge mit in die Bezahlung einfließen. Es wird meist ein statischer Teil festgelegt. Dieser ist, unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg, immer fällig. Der zweite Teil ist variabel und abhängig vom wirtschaftlichen Ertrag. Je mehr Gewinn erzielt wird, desto mehr die flexible Gewinnbeteiligung.

Arten der Pachtverträge

Besonders bekannt ist bei vielen Menschen die Pacht von Grundstücken, die zur landwirtschaftlichen Nutzung bestimmt sind. Bauern besitzen Ackerland und verpachten dies, teilweise über mehrere Jahre, an den sogenannten Pächter. Dieser ist im Bezug auf ein Mietverhältnis so etwas wie der Mieter. Die rechtliche Grundlage dafür ist dann der Pachtvertrag. Beispiele dafür sind größere Konzerne, die sich bspw. auf den Anbau bestimmter Früchte spezialisiert haben. Weit verbreitet ist dieses Modell unter anderem beim Erdbeeranbau. Die Konzerne pachten viele Wiesen und Äcker und bestellen diese mit eigenen Pflanzen. Aber auch kleinere Höfe arbeiten auf dieser Basis. Man spricht hierbei von der Landpacht.

Ein weiterer Fall, bei dem ebenfalls ein Pachtvertrag als Basis dient, ist eine sogenannte Unternehmenspacht. Hierbei wird ein gesamtes Unternehmen verpachtet. Das ist nicht ganz so bekannt, aber auch nicht ungewöhnlich. Häufig wird dieses Modell eingesetzt, wenn für den Familienbetrieb die Unternehmensnachfolge ein Problem darstellt. Entweder gibt es keinen Nachwuchs der einen Familienbetrieb weiterführen will. Vielleicht gibt es auch noch zu kleine Kinder, die erst älter werden müssen. In solchen Fällen kann das Unternehmen verpachtet werden, der Betrieb läuft weiter, bleibt jedoch im Familienbesitz.