Nebenkostenabrechnung Muster

Nebenkostenabrechnung Muster
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Wo Menschen wohnen und leben, gehören nach unserem Lebensstandard einige grundsätzlichen Dinge einfach dazu. Die sogenannte Grundversorgung umfasst fließendes Wasser, Strom sowie Gas oder Öl für die Heizung und der Erwärmung von Wasser. Damit sind, nach dem sprichwörtlichen Dach über dem Kopf und einem Bett, die Basisbedürfnisse abgedeckt. Wer in einem eigenen Haus wohnt schließt entsprechende Verträge mit den jeweiligen Versorgern seiner Wahl und bekommt vertragsgemäß Wärme, Strom und fließendes Wasser ins Haus. Bei einer Mietwohnung ist dies schwieriger. Hier werden teilweise Verträge wie Wasser, Abwasser und ähnliches durch den Hausbesitzer übernommen. Auch gemeinsam verbrauchter Strom muss auf alle Mietparteien aufgeteilt werden. In der Regel werden diese Nebenkosten regelmäßig abgerechnet. Und genau dafür bieten wir unser Nebenkostenabrechnung Muster zum Download an.

Nebenkostenabrechnung Muster Download

Wir bieten kostenlos eine Nebenkostenabrechnung als Muster an. Diese kann für Sie als Vorlage dienen. Sie können sie frei verwenden, verändern und nach eigenen Vorstellungen anpassen. Dies alles ist selbstverständlich kostenlos.








Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für die Dokumente übernehmen. Die Verwendung erfolgt auf eigene Gefahr hin.

Bei der Abrechnung beachten

Grundsätzlich müssen Sie unsere Nebenkostenabrechnung Muster selbst ausfüllen. Dabei gilt es zu beachten, dass alle Rechenwege für den Mieter im einzelnen nachvollziehbar sind. Die Rechenwege müssen klar erkennbar und die Gesamtsummen mathematisch verifizierbar sind. Sie müssen die entsprechenden Belege, wie bspw. die Abrechnung vom Versoger, nicht automatisch beifügen. Auf Nachfrage hat der Mieter jedoch das Recht die Originalrechnungen einzusehen und die gemachten Angaben in der Abrechnung zu prüfen.

Fehler bei der Nebenkostenabrechnung

Unser Nebenkostenabrechnung Muster erleichtert es einem Vermieter, die Nebenkosten fehlerfrei abzurechnen. Allerdings bieten wir nur die Grundlage und keine vollständige Abrechnung. Dies obliegt jedem selbst. Daher sind Fehlerquellen reduziert, aber nicht ausgeschlossen. Wir haben einige Recherchen angestellt und sind dabei auf Fehler gestossen, die in der Praxis immer wieder begangen werden. Achten Sie also unter anderem auf die folgenden Punkte, wenn Sie die Betriebskostenabrechnung erstellen.

Ganz essentiell: Die fristgerechte Zustellung der fertigen Abrechnung. Dies klingt zunächst einmal einfach, sollte man denken. Trotzdem verstreicht häufig die Frist und der Vermieter verliert die Möglichkeit mögliche Nachforderungen und Nachzahlungen in Rechnung zu stellen. Der Gesetzgeber sind eine Frist von 12 Monaten vor. Es muss also bspw. unser Nebenkostenabrechnung Muster bis zum 31.12.2011 ausgefüllt und unterschrieben dem Mieter vorliegen, wenn darin Kosten für 2010 abgerechnet werden. Hinweis: Die nicht fristgerechte Abgabe berechtigt nicht dazu, mögliche Rückzahlungen einzubehalten. Diese sind dennoch zu leisten.

Auch der Zeitraum der Abrechnung ist korrekt zu berücksichtigen. Der Vermieter ist nur berechtigt 12 Monate in einer Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen. Ein daher gern gemachter Fehler: Nebenkosten, die erst am Ende eines Jahres entstanden sind, bspw. durch einen Einzug bspw. im Oktober, mit auf der darauf folgenden Abrechnung zu erfassen. So würden dann, bei einem Einzug zum 1.10., ggf. 15 Monate erfasst (1 Jahr zzgl. Oktober, November und Dezember im Jahr des Einzuges). Das ist jedoch nicht erlaubt. Es muss stattdessen eine anteilige Rechnung für diese drei Monate erstellt werden. Das ist unbedingt zu berücksichtigen, wenn Sie unser Nebenkostenabrechnung Muster nutzen.

Eine Nachzahlung von Nebenkosten durch den Mieter ist immer nur dann rechtens, wenn im Mietvertrag explizit die Zahlung von Nebenkosten vereinbart wurde. Es kann nur das umgelegt werden, was explizit erwähnt wird. Unser Nebenkostenabrechnung Muster können Sie also nur für Nachforderungen verwenden, wenn eine Vorauszahlung explizit im Vertrag definiert wurde.