Eine Garage kann für ganz unterschiedliche Dinge sinnvoll und nützlich sein. An erster Stelle steht natürlich noch immer die klassische Nutzung, als sicherer und wettergeschützter Parkplatz für ein Auto. Es ist vor Dieben zwar nie zu 100% sicher, speziell wenn die Diebe gezielt das eigene Fahrzeug ausgewählt haben. Gegen „Gelegenheitstäter“, die einfach zufällig am eigenen Auto vorbeigekommen sind, ist es jedoch deutlich besser geschützt. Auch Umwelteinflüsse wie Hagel, herabfallende Gegenstände bei einem Sturm oder Gewitter machen dem Fahrzeug nichts aus. Auch im Winter ergeben sich Vorteile: Morgens muss die Scheibe nicht durch Kratzen von Eis befreit werden. Die Luftfeuchtigkeit in einer Garage ist für gewöhnlich nicht so hoch wie außen. Das Ergebnis sind freie Scheiben, das ganze Jahr über. Ganz klar: Die Vorteile überwiegen. Doch woher eine Garage nehmen? Die Antwort: eine Garage mieten! Wir bieten unseren Garagenmietvertrag als kostenlose Vorlage an. Der Vertrag dient dazu, ausschließlich eine Garage zu vermieten.
Garagenmietvertrag herunterladen
Wir bieten kostenlos einen Mietvertrag als Muster an. Diese kann für Sie als Vorlage dienen. Sie können sie frei verwenden, verändern und nach eigenen Vorstellungen anpassen. Dies alles ist selbstverständlich kostenlos.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für die Dokumente übernehmen. Die Verwendung erfolgt auf eigene Gefahr hin.
Regelungen im Mietvertrag
Wenn eine Garage angemietet wird, bleibt sie natürlich Eigentum des Vermieters. Es ist wichtig, dass dieser im Garagenmietvertrag die Nutzungsmöglichkeiten nach seinen Vorstellungen regelt. Häufig bieten bspw. Reparaturen einiges Konfliktpotential. Wenn an einem Fahrrad, Motorrad oder Auto gearbeitet wird, kann dabei schnell der ein oder andere Fleck auf dem Boden entstehen. Kleine Spritzer Öl, eine gefettete Schraube, ein Kleks Farbe landet schnell mal daneben. Das ist nicht in jeder Garage erwünscht.
Ebenfalls sollte im Garagenmietvertrag geregelt werden, ob vielleicht sogar nur die Unterbringung von Fahrzeugen gewünscht ist? Nicht in jeder Umgebung ist eine Garage als Stauraum erwünscht. Immerhin bedeutet dies auch, dass vielleicht Lärm entsteht und, dass die Garage nicht unbedingt ordentlich aussieht. Das kann vor allem andere Mieter stören, die lediglich ihr Auto abstellen.
Möglichkeiten der Garagennutzung
Neben der klassischen Nutzung einer Garage gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Vorteile, vorausgesetzt der Garagenmietvertrag erlaubt dies. Der Raum kann auch als zusätzlicher Stauraum genutzt werden. Häufig werden gleichzeitig auch die Fahrräder mit untergebracht. Auch hier ergibt sich wieder der Vorteil der Diebstahlsicherung. Selbstverständlich gilt aber auch dort, dass ein Garagentor keine unüberwindbare Einrichtung ist. Gezielte Angriffe wird man nicht ohne weiteres stoppen. Aber, das ist bei den meisten Dingen der Fall.
Vielleicht gibt es Kinder im Haushalt? Dann gibt es natürlich das ein oder andere Fahrzeug für Kinder. Vielleicht müssen Kettcar, Trecker, Bobbycar und Dreirad untergebracht werden? Ggf. gibt es ein Skateboard oder BMX? Oder hat vielleicht einer der Erwachsenen einen Motorroller, ein Moped? All dies sind Dinge, die wunderbar in einer Garage untergebracht werden können. Wichtig: Die Nutzung muss mit dem Garagenmietvertrag konform sein.
Eine Garage kann auch flexibel genutzt werden, je nach Jahreszeit! Vielleicht dient sie im Winter als Winterquartier für ein oder mehrere Motorräder? Im Sommer hingegen kann Sie dann als Stauraum für Grill, Gartenmöbel und ähnliches verwendet werden. Selbst größere „Geräte“ wie eine Tischkreissäge oder Tischtennisplatte können untergestellt werden. Unter Umständen eignet sich die Garage sogar zum Spielplatz bei schlechtem Wetter, insofern der Garagenmietvertrag dies nicht ausschließt.