Mietkaution

MietkautionWenn ein Vermieter seine Immobilien als Ganzes oder einzelne Wohnungen von Immobilien vermietet, tritt er dabei als Unternehmer auf. Sein Ziel ist es natürlich nicht nur die eigenen Kosten mit der Miete zu decken, sondern Gewinne zu erzielen. Immerhin geht er einer unternehmerischen Tätigkeit nach. Die wirtschaftliche Grundlage besteht in der Erzielung von Gewinnen, sodass er am Ende seine Unternehmung finanzieren kann, Steuern bezahlen kann, ein Gehalt für sich selbst erwirtschaftet und ggf. Angestellte oder weitere Kosten wie Firmenwagen usw. gedeckt werden. Wie mit jeder selbstständigen Tätigkeit geht jedoch auch hier ein gewisses Risiko mit einher. Immerhin könnten Schäden an einer Wohnung verursacht werden oder Mieter könnten in Rückstand mit Ihrer Miete geraten. Um derartige Risiken zu minimieren gibt es die Mietkaution, die auch Mietsicherheit genannt wird. Sie wird beim Einzug vom Mieter gestellt und beim Auszug wieder zurückgezahlt, wenn es keinerlei Probleme gab.

Mietkaution verlangen

Zunächst einmal ist zu sagen, dass die Mietkaution oder Mietsicherheit nicht rechtlich vorgeschrieben ist. Ein Vermieter ist also nicht verpflichtet die Sicherheit zu verlangen oder die Zahlung einer Mietsicherheit vertraglich festzuschreiben. So ist es zum Beispiel bei Mietverhältnisses unter Verwandten oder Freunden eher unüblich Kaution zu verlangen. Zudem gilt es zu beachten, dass dem Vermieter bei der Mietkaution rechtliche Grenzen gesetzt sind. Er kann die Höhe der zu zahlenden Kaution nicht vollständig frei bestimmen und diese nach eigenem Belieben festlegen. Die maximale Höhe der Kaution beträgt drei monatliche Kaltmieten. Zudem muss dem Mieter die Möglichkeit eingeräumt werden die Summe in drei gleichen Teilen, beginnend mit der erste Monatsmiete, zu bezahlen.

 

Form der Mietkaution

Neben der Option Geld als Mietkaution an den Vermieter zu übergeben, die als Barkaution bekannt ist, bestehen auch noch weitere Möglichkeiten um eine Mietsicherheit zu stellen. Sehr häufig wird dabei auf eine Bürgschaft als Alternative gesetzt. Hierbei wird dem Vermieter kein Bargeld übergeben oder die vereinbarte Summe überwiesen. Stattdessen wird eine Bürgschaft durch eine dritte Partei über die Summe unterzeichnet und übermittelt. Die Bürgen sind hierbei meist Banken oder andere Kreditinstitute, die Mietbürgschaften in ihrem Portfolio anbieten. Die Idee hierbei ist, dass die alleinige Bürgschaft bereits ausreicht um Vermieter Sicherheit zu geben. Sollte es Verbindlichkeiten geben, die der Mieter nicht zahlen kann, ist der Bürge verpflichtet für diese einzustehen. Der große Vorteil für den Mieter ist dabei, dass die Liquidität deutlich weniger belastet wird. Je nach Höhe der Kaltmiete können dabei schnell Summen zusammenkommen, die für manche Mieter in der Praxis nicht unerheblich wenig Geld bedeuten. Zudem gibt es noch weitere Formen der Mietkaution. Wir empfehlen dazu den entsprechenden Artikel hier.

 

Was passiert mit der Kaution?

Sollte eine Barkaution hinterlegt werden, ist häufig die Frage was genau eigentlich mit dem Geld passiert. Kann der Vermieter mit dem Geld normal weiterarbeiten? Kann er es in andere Immobilien investieren und somit Gewinne erzielen? Die gezahlte Mietkaution steht dem Mieter nicht mehr zur Verfügung, sondern wird vom Vermieter verwaltet. Allerdings gibt es auch hier wieder rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Von ganz besonderem Interesse für Mieter ist dabei die Regelung der Anlageform. Der Vermieter darf die Mietsicherheit nicht zu seinem eigenen Kapital hinzuzählen, sondern ist verpflichtet das Geld getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen (§551 BGB). Das ist extrem wichtig, denn wenn der Vermieter bspw. insolvent ist, könnte er ansonsten die Mietkaution nicht mehr einfach aus der Insolvenzmasse an die jeweiligen Mieter herausgeben.