Mietpreisbremse

Mietpreisbremse auf Strassenschild Angebot und Nachfrage regulieren den Preis. So lautet ein Grundsatz der Marktwirtschaft. Schon im Unterricht an der Berufsschule lernt man, dass bei einem Überangebot die Preise sinken. Bei einem Mangel an Angeboten am Markt steigt der Wert der verfügbaren Ressourcen. Und damit auch der Preis. Gleiches gilt auch für den Wohnungs- und Immoblienmarkt. Gerade in Großstädten ist der Wohnraum in zentraler Lage sehr begehrt, gleichermaßen aber auch nur begrenzt verfügbar. Und das treibt den Mietpreis in die Höhe, unter anderem auch da genug wohlhabende(re) Mieter bereit sind auch die höheren Preise zu zahlen. Dem möchte die Regierung Einhalt gebieten. Die bisherige Antwort: Die sogenannte Mietpreisbremse.

Was ist die Mietpreisbremse?

Grundlegende Idee der Mietpreisbremse ist, wie der Name klar andeutet, die Entwicklung der Mietpreise ein zu bremsen. Problem ist vor allem, dass in den dicht besiedelten Gebieten in den Städten der Wohnraum knapp, gleichzeitig aber begehrt ist. Angebot und Nachfrage regeln den Preis und daraus ergibt sich, dass teilweise die Mieten mehr als 30% über den Durchschnitt liegen. Gerade Einkommensschwache Haushalte können dort nicht Schritt halten und finden keine bezahlbaren Wohnungen. So weit, so gut.

Wie funktioniert die Mietpreisbremse?

Die Idee ist, die Höhe der Mietpreise zu begrenzen. Die sogenannten „ortsübliche Vergleichsmiete“ zzgl. einem maximalen Zuschlag von 10% soll dann die Grenze sein. Wie man dies nun beurteilt, bleibt jedem selbst überlassen. Auf der einen Seite handelt es sich klar um eine staatliche Regulierung eines Marktes, der seinen Preis durch das alte Prinzip, Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis, außer Kraft setzt. Auf der anderen Seite ist es natürlich auch nicht gut, wenn es isolierte Wohngegenden gibt, in denen nur noch wohlhabende Menschen leben. Gleichermaßen entstehen dann neue Gegenden, in denen sich die Einkommensschwächeren Haushalte ansiedeln.

Es sind jedoch auch Ausnahmen geplant, unter anderem um die Investoren nicht abzuschrecken. Neu gebaute Wohnungen und Immobilien sollen weiter für Investitionen interessant bleiben. Also sind ganz neu errichtete Wohnung beim Erstbezug von dieser Begrenzung der Miete ausgenommen. Das gilt auch, wenn eine Immobilie umfassend modernisiert wurde und anschließend ein neuer Mieter die Wohnräume bezieht. Auch dabei gilt dies nur für den Erstbezug nach einer Modernisierung.

Kritik an der Mietpreisbremse

Ein Kritikpunkt an der Mietpreisbremse ist zum Beispiel die Berechnungsgrundlage. Die sogenannte Vergleichsmiete muss irgendwie erhoben werden. Experten warnen jedoch: Die bisherige Datenbasis reicht bei weitem nicht aus und ist viel zu ungenau. Zudem bilden teilweise die Daten die Realität gar nicht ab. Der Schnitt wird teilweise als viel zu niedrig erfasst. Ein Fehler also, diesen Statistiken eine derart tragende Rolle zuzuordnen? Auch hier müssen Sie sich selbst ein Urteil bilden.

Ein weiteres Problem: Die Bremse soll nur überall dort greifen, wo „angespannter Wohnungsmarkt“ besteht. Das hört sich genauso subjektiv an, wie es am Ende ist. Die Bundesländer sollen die betroffenen Gebiete festlegen. Kommt der Gesetzesentwurf durch, können Sie für eine Dauer von 5 Jahren entsprechende Gebiete ausweisen.