Wenn ein Untermieter in einer Wohnung oder anderen Immobilie lebt, schließt er den entsprechenden Mietvertrag nicht mit dem eigentlichen Vermieter der Wohnung. Die Wohnung bzw. Immobilie werden bereits an eine dritte Person vermietet, den Mieter der Wohnung. Dieser hat mit dem Vermieter einen Mietvertrag geschlossen und ist auch der unmittelbare Ansprechpartner für den Vermieter. Er ist gegenüber dem Eigentümer auch in der Haftung.
Der Mieter kann jedoch, Zustimmung des Vermieters vorausgesetzt, einen Untermietvertrag mit einer anderen Person schließen, dem sogenannten Untermieter. Durch den Vertrag ist dieser wiederum in der Haftung gegenüber mit eigentlichen Mieter. Wichtig dafür ist jedoch die Zustimmung des Vermieters.
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Untermieter erlaubt?
Viele Vermieter erlauben die Untermiete von Wohnungen, speziell dann wenn es sich um größere Wohnkomplexe handelt. Kleinere Wohneinheiten, in denen sich die Bewohner alle gegenseitig kennen und ein gewisses Klima zwischen den Mietparteien aufrecht erhalten wird, sind oft nicht so gut für Untermieter geeignet. Auch wenn nur einzelne Wohnung in der eigenen Immobilie des Vermieters vermietet werden, wird ein Untermietvertrag meist abgelehnt. Ganz anders ist der Fall jedoch bei der Miete von Doppelhaushälften oder alleinstehenden Mietshäusern. Hier ist der Mieter am Ende in einer größeren Verantwortung und muss sich gegenüber dem Vermieter für die Untermieter verantworten. Da jedoch keine andere Parteien im Haus leben, für die wiederum der Vermieter die Verantwortung trägt, ist Untermiete dort meist kein Problem.
Gründe für Untermiete
Die Gründe für den Wunsch zu Untervermietung sind sehr unterschiedlich. Studentenwohnungen bspw. werden gerne einmal für einige Monate über einen Untermietvertrag zur Verfügung gestellt, zum Beispiel während einem Auslandssemester. Die Kosten für die doppelte Miete sind meist nicht unerheblich. Da jedoch eine Rückkehr nach wenigen Monaten bereits vorab feststeht, macht es keinerlei Sinn komplett umzuziehen. Auch WGs sind häufig eine Art Untermiete. Es gibt keinen Hauptmieter, der gegenüber dem Vermieter auftritt. Alle einzelnen Zimmer sowie die gemeinschaftlich genutzten Flächen werden dann noch einmal zusätzlich in einem Untermietvertrag geregelt. So sichert sich der Hauptmieter rechtlich ab und steht nicht plötzlich über Nacht allein auf weiter Flur.
Vorteile für Untermieter
Ein Untermieter genießt häufig Vorteile. Eine Wohnung die zur Untermiete angeboten wird, ist zum Beispiel möbliert und bewohnbar. Wer einige Wochen oder Monate in einer Stadt bleiben möchte, findet als Untermieter häufig deutlich günstiger eine Unterkunft als wenn er sich in einem Hotel einmietet. Gegenüber einer Pension mit Gästezimmer ist der Vorteil, dass man eine vollständigere Wohnung zur Verfügung hat. Wer die Wahl zwischen Pension, Hotel oder Untermietvertrag hat, wird sich daher in den meisten Fällen für letztere Option entscheiden.